Heizungstausch

Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe — was es 2026 wirklich kostet

Seit dem 29. Juli 2026 zwingt kein Gesetz mehr zum Tausch. Der Zuschuss ist trotzdem hoch — und er schrumpft ab Februar. Was die Umrüstung kostet, was die KfW übernimmt und ab wann sich die Rechnung trägt.

Drei Zahlen, die den Ausschlag geben

137,20 ctje Liter Heizöl im Bundesdurchschnitt, Abnahme 3.000 LiterTECSON
+34,7 %teurer wurde leichtes Heizöl im Juli 2026 gegenüber dem VorjahresmonatStatistisches Bundesamt
46 %Zuschuss ohne Einkommensbonus — 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent KlimageschwindigkeitsbonusKfW, Merkblatt 458

Was auf der Rechnung steht

Wer die Ölheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten will, findet Kostenangaben zwischen 12.000 und 46.000 Euro. Beide Zahlen stimmen. Sie meinen nur nicht dasselbe — in der einen steckt ein Gerät, in der anderen eine Erdbohrung, ein neuer Verteiler und die Entsorgung des alten Tanks.

Für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Bauart mit dem geringsten Aufwand am Haus, nennt co2online rund 22.500 Euro einschließlich Speicher, Wärmemengenzähler und Umwälzpumpe. Erdgekoppelte Anlagen arbeiten effizienter, kosten aber mehr, weil die Wärmequelle erst erschlossen werden muss.

Die Posten, die in Vergleichen gern fehlen, hängen alle am alten Kessel. Die Demontage des Öltanks kostet je nach Bauart 400 bis 2.000 Euro, die Entsorgung des Restöls 150 bis 500 Euro je angefangene 1.000 Liter. Ein Kunststofftank im Keller ist an einem Vormittag draußen; ein einbetonierter Stahltank ist eine Baustelle.

Im Betrieb kommt die Wartung dazu — 150 bis 300 Euro im Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale, zuzüglich Anfahrt und Arbeitszeit des Betriebs.

Kernpunkt

Zwei Angebote werden erst vergleichbar, wenn beide dieselben Posten enthalten: Speicher, hydraulischer Abgleich, Demontage, Entsorgung, Elektroanschluss. Fehlt einer davon, ist das billigere Angebot nur das kürzere.

Der Zuschuss wurde am 21. Juli 2026 neu sortiert

Die Heizungsförderung gibt es weiter, sie rechnet sich seit dem 21. Juli 2026 aber anders. Wer jetzt umrüsten will, sollte die Sätze vor dem ersten Angebot kennen. Die Grundförderung liegt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Dazu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus, und der ist bei einer Ölheizung die entscheidende Position: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen ihn für den Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung unabhängig vom Alter der Anlage. Bei Gas- und Biomasseheizungen verlangt die KfW dagegen mindestens 20 Betriebsjahre. Der Bonus beträgt 16 Prozent. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um vier Prozentpunkte. Wer ab dem 1. August 2028 beantragt, bekommt ihn gar nicht mehr.

Der Einkommensbonus ist gestaffelt und gilt nur für die selbst bewohnte Wohneinheit:

  • 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent bis 50.000 Euro

Ist mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet, steigt die jeweilige Grenze um 10.000 Euro. Nach oben ist gedeckelt: Grundsätzlich sind höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, die 80 Prozent erreicht nur, wer selbst nutzt und höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, woraus sich der höchstmögliche Zuschuss von 22.400 Euro ergibt. Auch dieser Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.

Der Antragstag entscheidet, nicht der Einbautag

Für Bonushöhe und Höchstbetrag zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Davor braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Fachbetrieb oder einer Energieeffizienz-Expertin — die Reihenfolge lässt sich nicht nachholen.

Das Heizungsgesetz ist nicht mehr das, was es war

Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten; der Bundestag hatte es am 10. Juli mit 323 zu 271 Stimmen beschlossen. Für Eigentümer mit Ölheizung verschiebt das die ganze Ausgangslage.

Die Pflicht, jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Ebenso das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, und das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 — die Paragrafen 71 bis 73 des Gebäudeenergiegesetzes sind ersatzlos weggefallen. Ein laufender Ölkessel darf also weiterlaufen, und ein kaputter darf durch einen neuen Ölkessel ersetzt werden.

Umsonst ist das nicht. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 dafür sorgen, dass ein wachsender Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt: ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15, ab 2035 mindestens 30 und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Erfüllen lässt sich das etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung, und beides kostet zusätzlich.

Dazu kommt die Preisseite. § 42a kündigt eine Grüngas- und Grünheizölquote an, das Gesetz dazu soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Verpflichtet werden die Inverkehrbringer, also die Lieferanten. Bezahlt wird die Quote über den Literpreis.

Ein neuer Ölkessel kauft die Pflicht mit

Der Kessel, der 2026 eingebaut wird, trägt ab 2029 den Nachweis über den Erneuerbaren-Anteil. Bei einer Wärmepumpe stellt sich diese Frage über die gesamte Laufzeit nicht.

Ob das Gerät im Altbau überhaupt warm bekommt

Die häufigste Sorge ist nicht das Geld, sondern das unsanierte Haus. Dazu gibt es Messwerte statt Meinungen. Das Fraunhofer ISE hat in der Studie „Wärmepumpen-Qualitätssicherung im Bestand" 77 Anlagen über vier Jahre vermessen: Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, erdgekoppelte Anlagen 4,3. Einen Zusammenhang zwischen Baujahr des Gebäudes und Effizienz fanden die Forschenden nicht.

Das heißt nicht, dass sich jedes Haus ohne Vorbereitung umrüsten lässt. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, die das Heizsystem am kältesten Tag braucht — je niedriger sie ausfällt, desto besser die Arbeitszahl. Ein einziger zu klein bemessener Heizkörper zwingt die ganze Anlage dauerhaft höher, und das kostet über zwanzig Jahre mehr als der Tausch dieses einen Heizkörpers. Vor das Angebot gehört deshalb eine raumweise Heizlastberechnung und keine Faustzahl je Quadratmeter.

Welche Maßnahmen sinnvollerweise vorher laufen, steht in der Reihenfolge der Sanierungsschritte. Die Zuschüsse für Dach, Fassade und Fenster sind in der Förderübersicht zusammengestellt.

Die Probe vor der Entscheidung

Die Vorlauftemperatur am Ölkessel für eine Woche auf 50 Grad senken und beobachten, ob alle Räume warm werden. Bleibt es warm, arbeitet später auch die Wärmepumpe im günstigen Bereich.

Ein Haus, zwei Rechnungen

Ein Einfamilienhaus, das im Jahr 2.400 Liter Heizöl braucht. Am 17. August 2026 kostete Heizöl im Bundesdurchschnitt 137,20 Cent je Liter bei einer Abnahme von 3.000 Litern — das sind 3.293 Euro. Im August 2025 waren es bei gleicher Menge 2.201 Euro; das Statistische Bundesamt weist für Juli 2026 ein Plus von 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.

Mit dem üblichen Umrechnungswert von 10 Kilowattstunden je Liter und einem angenommenen Nutzungsgrad von 85 Prozent für den alten Kessel liefert diese Ölmenge rund 20.400 Kilowattstunden Wärme. Eine Wärmepumpe mit der gemessenen Arbeitszahl 3,4 braucht dafür 6.000 Kilowattstunden Strom. Haushaltsstrom kostete im April 2026 im Mittel 37,0 Cent je Kilowattstunde, und in Wärmepumpentarifen mit eigenem Zähler liegen die Netzentgelte im Schnitt rund 7 Cent darunter. Mit 30 Cent gerechnet: 1.800 Euro im Jahr.

Bleiben rund 1.490 Euro Ersparnis, also etwa 45 Prozent. Wer beim Haushaltstarif bleibt, spart gut 1.070 Euro. Wer nur eine Arbeitszahl von 3,0 erreicht, kommt auf rund 1.250 Euro. Diese Spanne ist der ehrliche Teil der Rechnung, nicht das Kleingedruckte.

Bei 24.000 Euro Investition und 46 Prozent Zuschuss bleiben 12.960 Euro Eigenanteil. Der ist nach knapp neun Jahren wieder eingespielt, wenn die Energiepreise stehen bleiben — was sie nicht tun. Mit dem Einkommensbonus sinkt der Eigenanteil auf 7.200 Euro und die Zeit auf unter fünf Jahre. Ob sich das Umrüsten trägt, hängt damit weniger am Gerätepreis als am Zuschusssatz und am Stromtarif.

Annahmen dieser Rechnung

2.400 Liter Jahresverbrauch, 10 kWh je Liter, 85 Prozent Nutzungsgrad des alten Kessels, Arbeitszahl 3,4, Wärmepumpentarif 30 ct/kWh, Investition 24.000 Euro. Jede dieser Größen ist im Rechner unten verstellbar.

Vergleich

Dasselbe Haus, einmal mit Öl und einmal mit Wärmepumpe

Einfamilienhaus mit rund 20.400 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr, gerechnet mit den Preisen vom August 2026.

KriteriumÖlheizung, wie sie istWärmepumpe nach Umrüstung
Energiekosten im Jahr3.293 €1.800 €
Preisänderung Juli 2026 zum Vorjahr+34,7 % (Heizöl)−5,3 % (Strom)
Wirkungsgrad bzw. Arbeitszahl85 % Nutzungsgrad (Annahme)JAZ 3,4 (Fraunhofer ISE, Bestand)
Zuschuss beim Einbaukeiner30 % + 16 %, mit Einkommensbonus bis 80 %
Auflage für eine 2026 eingebaute Anlageab 2029 steigender EE-Anteil (§ 43)keine
Wartung im JahrSchornsteinfeger und Kesselwartung150 bis 300 €

Die Stromkosten setzen einen Wärmepumpentarif mit eigenem Zähler voraus. Ohne ihn liegen sie bei rund 2.220 Euro, die Ersparnis fällt dann auf etwa ein Drittel.

Interaktiv

Wann der Eigenanteil wieder drin ist

Die Vorgaben entsprechen dem Beispiel oben. Wer seine Ölrechnung des letzten Jahres kennt, trägt sie direkt ein.

2.400 Liter Öl zu 137,20 ct ergeben 3.293 Euro

45 % bei Arbeitszahl 3,4 und Wärmepumpentarif

22.500 € Anlage plus Tankdemontage und Entsorgung

30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

konservativ; Heizöl legte zuletzt um 34,7 % zu

7,9 Jahre

bis zur Amortisation

Eigenanteil nach Förderung12.960 €
Zuschuss11.040 €
Ersparnis Jahr 11.485 €
Ersparnis über 20 Jahre39.903 €
Überschuss nach 20 Jahren26.943 €

Modellrechnung mit den oben genannten Annahmen. Sie ersetzt keine Heizlastberechnung und kein Angebot; Zinsen einer Finanzierung sind nicht enthalten.

Was im Angebot stehen muss, bevor Sie unterschreiben

Fehlt einer dieser Punkte, ist der Preis nicht der Preis, sondern der Anfang einer Nachtragsliste.

  • Raumweise Heizlastberechnung statt Faustwert je Quadratmeter
  • Vorgesehene Vorlauftemperatur am kältesten Tag, als Zahl im Angebot
  • Heizkörper, die getauscht werden müssen — einzeln benannt und bepreist
  • Pufferspeicher, Warmwasserbereitung und hydraulischer Abgleich als eigene Positionen
  • Demontage des Kessels, Entsorgung von Tank und Restöl mit Mengenangabe
  • Elektroanschluss, Zählerplatz und Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Schallnachweis für die Außeneinheit und der geplante Aufstellort
  • Bestätigung zum Antrag für die KfW, ausgestellt vor der Antragstellung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Umrüstung

Kann man eine Ölheizung einfach durch eine Wärmepumpe ersetzen?

Technisch ja, in den allermeisten Bestandsgebäuden. Der Kessel wird demontiert, die Wärmepumpe an denselben Heizkreis angeschlossen, der Öltank kommt raus und gibt Kellerfläche frei. „Einfach" ist es dort nicht, wo einzelne Räume nur mit hoher Vorlauftemperatur warm werden — dann gehören ein bis drei größere Heizkörper dazu. Das Fraunhofer ISE hat im Bestand keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz gefunden, wohl aber zwischen Vorlauftemperatur und Arbeitszahl.

Wie lange darf ich meine 30 Jahre alte Ölheizung noch betreiben?

Ohne zeitliche Grenze. Das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, stand in § 72 des Gebäudeenergiegesetzes; dieser Paragraf ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 ersatzlos weggefallen. Auch das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 gibt es nicht mehr. Der wirtschaftliche Druck bleibt trotzdem: Heizöl verteuerte sich im Juli 2026 um 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, und die angekündigte Grünheizölquote wird auf den Literpreis durchschlagen.

Was ist billiger, Heizen mit Öl oder Wärmepumpe?

Beim Preisstand vom August 2026 die Wärmepumpe, sofern sie eine ordentliche Arbeitszahl erreicht. Für ein Haus mit 2.400 Litern Jahresverbrauch stehen 3.293 Euro Ölkosten rund 1.800 Euro Stromkosten gegenüber — gerechnet mit Arbeitszahl 3,4 und einem Wärmepumpentarif zu 30 Cent je Kilowattstunde. Ohne eigenen Zähler und mit Haushaltsstrom zu 37,0 Cent sind es 2.220 Euro. Bei Arbeitszahl 3,0 und Haushaltstarif schrumpft der Vorsprung auf wenige hundert Euro.

Was kostet eine Wärmepumpe für ein Haus mit 150 Quadratmetern ohne Förderung?

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nennt co2online rund 22.500 Euro einschließlich Speicher, Wärmemengenzähler und Umwälzpumpe. Kommt die Ölheizung raus, sind 400 bis 2.000 Euro für die Tankdemontage und 150 bis 500 Euro je angefangene 1.000 Liter Restöl einzurechnen. Erdgekoppelte Anlagen liegen wegen der Erschließung darüber. Die Wohnfläche allein sagt wenig — maßgeblich ist die Heizlast, und die hängt an Dämmzustand und Fenstern.

Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten?

Nein, das Gegenteil. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte; ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer ein Jahr wartet, verliert bei 24.000 Euro Investition rund 2.000 Euro Zuschuss. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung — wer ohnehin umrüsten will, beantragt also besser früh.

Bekomme ich den Bonus auch für eine noch funktionierende Ölheizung?

Ja, und das ist die Besonderheit bei Öl. Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung unabhängig von deren Alter. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung dagegen mindestens 20 Jahre zurückliegen. Eine kaputte Anlage ist also keine Voraussetzung — eine vorhandene Ölheizung genügt.

RS

Redaktion Sanierungsplan

Energetische Sanierung im Bestand

Wir lesen Förderrichtlinien und Gesetzestexte im Original, weil beides sich schneller ändert, als Ratgeberseiten nachziehen. Diese Seite entstand nach der Gesetzesänderung vom 29. Juli 2026 und der KfW-Anpassung vom 21. Juli 2026 — beide sind hier bereits eingearbeitet. Preisstände nennen wir mit Datum, damit erkennbar bleibt, wann eine Rechnung veraltet.

Keine HandwerkervermittlungKeine Provision von Anbietern
Zuletzt fachlich geprüft: 17. August 2026

Quellen

  1. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 — BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude, gültig ab 21.07.2026KfW, Abruf 2026-08-17
  2. Neue Bedingungen der Heizungsförderung für Wohngebäude, Stand 21.07.2026KfW, Abruf 2026-08-17
  3. § 43 — Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wirdGesetze im Internet, Abruf 2026-08-17
  4. § 42a — Grüngas-/GrünheizölquoteGesetze im Internet, Abruf 2026-08-17
  5. § 72 — weggefallen (früher Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren)Gesetze im Internet, Abruf 2026-08-17
  6. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz — in Kraft seit 29. Juli 2026Bundesregierung, Abruf 2026-08-17
  7. Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle, 10. Juli 2026Deutscher Bundestag, Abruf 2026-08-17
  8. Inflationsrate im Juli 2026 bei +2,8 Prozent — Energiepreise im Detail, Pressemitteilung Nr. 283Statistisches Bundesamt, Abruf 2026-08-17
  9. Heizölpreise — Referenzpreis Deutschland, 17. August 2026TECSON, Abruf 2026-08-17
  10. BDEW-Strompreisanalyse April 2026BDEW, Abruf 2026-08-17
  11. Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich — Feldstudie WP-QS im Bestand, 77 AnlagenFraunhofer ISE, Abruf 2026-08-17
  12. Wärmepumpe — Kosten, Funktion und Förderung 2026; Umrüstung der Ölheizungco2online, Abruf 2026-08-17