Was auf der Rechnung steht
Wer die Ölheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten will, findet Kostenangaben zwischen 12.000 und 46.000 Euro. Beide Zahlen stimmen. Sie meinen nur nicht dasselbe — in der einen steckt ein Gerät, in der anderen eine Erdbohrung, ein neuer Verteiler und die Entsorgung des alten Tanks.
Für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Bauart mit dem geringsten Aufwand am Haus, nennt co2online rund 22.500 Euro einschließlich Speicher, Wärmemengenzähler und Umwälzpumpe. Erdgekoppelte Anlagen arbeiten effizienter, kosten aber mehr, weil die Wärmequelle erst erschlossen werden muss.
Die Posten, die in Vergleichen gern fehlen, hängen alle am alten Kessel. Die Demontage des Öltanks kostet je nach Bauart 400 bis 2.000 Euro, die Entsorgung des Restöls 150 bis 500 Euro je angefangene 1.000 Liter. Ein Kunststofftank im Keller ist an einem Vormittag draußen; ein einbetonierter Stahltank ist eine Baustelle.
Im Betrieb kommt die Wartung dazu — 150 bis 300 Euro im Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale, zuzüglich Anfahrt und Arbeitszeit des Betriebs.
Kernpunkt
Zwei Angebote werden erst vergleichbar, wenn beide dieselben Posten enthalten: Speicher, hydraulischer Abgleich, Demontage, Entsorgung, Elektroanschluss. Fehlt einer davon, ist das billigere Angebot nur das kürzere.
Der Zuschuss wurde am 21. Juli 2026 neu sortiert
Die Heizungsförderung gibt es weiter, sie rechnet sich seit dem 21. Juli 2026 aber anders. Wer jetzt umrüsten will, sollte die Sätze vor dem ersten Angebot kennen. Die Grundförderung liegt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Dazu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus, und der ist bei einer Ölheizung die entscheidende Position: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen ihn für den Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung unabhängig vom Alter der Anlage. Bei Gas- und Biomasseheizungen verlangt die KfW dagegen mindestens 20 Betriebsjahre. Der Bonus beträgt 16 Prozent. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um vier Prozentpunkte. Wer ab dem 1. August 2028 beantragt, bekommt ihn gar nicht mehr.
Der Einkommensbonus ist gestaffelt und gilt nur für die selbst bewohnte Wohneinheit:
- 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent bis 40.000 Euro
- 10 Prozent bis 50.000 Euro
Ist mindestens ein Kind im Haushalt gemeldet, steigt die jeweilige Grenze um 10.000 Euro. Nach oben ist gedeckelt: Grundsätzlich sind höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, die 80 Prozent erreicht nur, wer selbst nutzt und höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, woraus sich der höchstmögliche Zuschuss von 22.400 Euro ergibt. Auch dieser Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Der Antragstag entscheidet, nicht der Einbautag
Für Bonushöhe und Höchstbetrag zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Davor braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Fachbetrieb oder einer Energieeffizienz-Expertin — die Reihenfolge lässt sich nicht nachholen.
Das Heizungsgesetz ist nicht mehr das, was es war
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten; der Bundestag hatte es am 10. Juli mit 323 zu 271 Stimmen beschlossen. Für Eigentümer mit Ölheizung verschiebt das die ganze Ausgangslage.
Die Pflicht, jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Ebenso das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, und das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 — die Paragrafen 71 bis 73 des Gebäudeenergiegesetzes sind ersatzlos weggefallen. Ein laufender Ölkessel darf also weiterlaufen, und ein kaputter darf durch einen neuen Ölkessel ersetzt werden.
Umsonst ist das nicht. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 dafür sorgen, dass ein wachsender Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt: ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15, ab 2035 mindestens 30 und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Erfüllen lässt sich das etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung, und beides kostet zusätzlich.
Dazu kommt die Preisseite. § 42a kündigt eine Grüngas- und Grünheizölquote an, das Gesetz dazu soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Verpflichtet werden die Inverkehrbringer, also die Lieferanten. Bezahlt wird die Quote über den Literpreis.
Ein neuer Ölkessel kauft die Pflicht mit
Der Kessel, der 2026 eingebaut wird, trägt ab 2029 den Nachweis über den Erneuerbaren-Anteil. Bei einer Wärmepumpe stellt sich diese Frage über die gesamte Laufzeit nicht.
Ob das Gerät im Altbau überhaupt warm bekommt
Die häufigste Sorge ist nicht das Geld, sondern das unsanierte Haus. Dazu gibt es Messwerte statt Meinungen. Das Fraunhofer ISE hat in der Studie „Wärmepumpen-Qualitätssicherung im Bestand" 77 Anlagen über vier Jahre vermessen: Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, erdgekoppelte Anlagen 4,3. Einen Zusammenhang zwischen Baujahr des Gebäudes und Effizienz fanden die Forschenden nicht.
Das heißt nicht, dass sich jedes Haus ohne Vorbereitung umrüsten lässt. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, die das Heizsystem am kältesten Tag braucht — je niedriger sie ausfällt, desto besser die Arbeitszahl. Ein einziger zu klein bemessener Heizkörper zwingt die ganze Anlage dauerhaft höher, und das kostet über zwanzig Jahre mehr als der Tausch dieses einen Heizkörpers. Vor das Angebot gehört deshalb eine raumweise Heizlastberechnung und keine Faustzahl je Quadratmeter.
Welche Maßnahmen sinnvollerweise vorher laufen, steht in der Reihenfolge der Sanierungsschritte. Die Zuschüsse für Dach, Fassade und Fenster sind in der Förderübersicht zusammengestellt.
Die Probe vor der Entscheidung
Die Vorlauftemperatur am Ölkessel für eine Woche auf 50 Grad senken und beobachten, ob alle Räume warm werden. Bleibt es warm, arbeitet später auch die Wärmepumpe im günstigen Bereich.
Ein Haus, zwei Rechnungen
Ein Einfamilienhaus, das im Jahr 2.400 Liter Heizöl braucht. Am 17. August 2026 kostete Heizöl im Bundesdurchschnitt 137,20 Cent je Liter bei einer Abnahme von 3.000 Litern — das sind 3.293 Euro. Im August 2025 waren es bei gleicher Menge 2.201 Euro; das Statistische Bundesamt weist für Juli 2026 ein Plus von 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.
Mit dem üblichen Umrechnungswert von 10 Kilowattstunden je Liter und einem angenommenen Nutzungsgrad von 85 Prozent für den alten Kessel liefert diese Ölmenge rund 20.400 Kilowattstunden Wärme. Eine Wärmepumpe mit der gemessenen Arbeitszahl 3,4 braucht dafür 6.000 Kilowattstunden Strom. Haushaltsstrom kostete im April 2026 im Mittel 37,0 Cent je Kilowattstunde, und in Wärmepumpentarifen mit eigenem Zähler liegen die Netzentgelte im Schnitt rund 7 Cent darunter. Mit 30 Cent gerechnet: 1.800 Euro im Jahr.
Bleiben rund 1.490 Euro Ersparnis, also etwa 45 Prozent. Wer beim Haushaltstarif bleibt, spart gut 1.070 Euro. Wer nur eine Arbeitszahl von 3,0 erreicht, kommt auf rund 1.250 Euro. Diese Spanne ist der ehrliche Teil der Rechnung, nicht das Kleingedruckte.
Bei 24.000 Euro Investition und 46 Prozent Zuschuss bleiben 12.960 Euro Eigenanteil. Der ist nach knapp neun Jahren wieder eingespielt, wenn die Energiepreise stehen bleiben — was sie nicht tun. Mit dem Einkommensbonus sinkt der Eigenanteil auf 7.200 Euro und die Zeit auf unter fünf Jahre. Ob sich das Umrüsten trägt, hängt damit weniger am Gerätepreis als am Zuschusssatz und am Stromtarif.
Annahmen dieser Rechnung
2.400 Liter Jahresverbrauch, 10 kWh je Liter, 85 Prozent Nutzungsgrad des alten Kessels, Arbeitszahl 3,4, Wärmepumpentarif 30 ct/kWh, Investition 24.000 Euro. Jede dieser Größen ist im Rechner unten verstellbar.